"Online Buchung Modultermine 2021"
(Zugang ist geschützt Kennwort bekommen Sie unter +49 171 / 87 80 208 )
Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
Innerhalb der Europäischen Union dürfen ab dem 10. September 2009 nur noch jene Kraftfahrer/-innen (Neueinsteiger/-innen) im Güterverkehr beschäftigt werden, welche zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation und alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen können. Diese Pflichtschulungen betreffen alle Kraftfahrer/-innen, die Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder CE gewerblich nutzen.
Wenn Sie noch Fragen haben:
Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht
Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Weiterbildung nach BKrFQG:
Modul 1 |
ECO -Training - Theorie |
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Modul 2 |
Sozialvorschriften für den Güterverkehr - Theorie
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Modul 3 |
Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Theorie oder Praxis |
06.02.2021 |
Modul 4 |
Schaltstelle Fahrer -Dienstleister, Imageträger, Profi
- Theorie |
13.02.2021 |
Modul 5 |
Ladungssicherung - Theorie und Praxis |
20.02.2021 |
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Bilder von der Ausbildung Modul 5 |
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Ausbildung erfolgt jeweils in kleinen Gruppen.
Anmeldung auch unter +49 171 / 87 80 208 möglich.
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Ihre Vorteile bei uns:
- Erste Hilfe Kurs Auffrischung durch Rettungsassistenten
- Erfahrung auf MAN und MERCEDES
- Unternehmensspezifische Trainingsmöglichkeiten nach Unternehmensvorgaben
- Verwaltung des Führerscheinwesens für Ihr Unternehmen
"Mitnand griang ma des scho hi - ganz ohne Gschiß"
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